Jetzt ist die Zeit, kurzfristig zu handeln!
Der Diözesanverband der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) im Bistum Münster reagiert positiv auf den offenen Brief von elf Generalvikaren an Bischof Georg Bätzing. Sie plädieren für eine Änderung der kirchlichen Grundordnung bis zum Sommer 2022 und dafür, dass kirchliche Mitarbeiter*innen nicht mehr wegen ihrer privaten Lebensführung sanktioniert werden dürfen.
Die kfd hofft auf weitere Initiativen zu schnellen Reformen in Kirche
Jetzt ist die Zeit, die kirchliche Grundordnung zu ändern und auch weitere Beschlüsse der letzten Synodalversammlung zeitnah umzusetzen, fordert Beatrix Bottermann. Sie ist stellvertretende Vorsitzende im kfd-Diözesanverband Münster, einem der größten Frauenverbände im Bistum Münster.
„Wir freuen uns, dass elf Generalvikare – unter ihnen auch Klaus Winterkamp aus dem Bistum Münster - die Zeichen der Zeit erkannt haben und sich zusammenschließen, um dringende kirchliche Reformen voranzutreiben. Wir hoffen, dass dies Schule macht und weitere Verantwortliche, die von Reformen in der Kirche überzeugt sind, ebenfalls Initiative ergreifen“, so Bottermann. „Die Initiative in der St. Nikomedes-Gemeinde in Steinfurt ist das beste Beispiel dafür, wie es gehen kann, wenn ein Pfarrer in die zweite Reihe zurücktritt und Laien ihre Verantwortung in der Leitung übernehmen.“
Die katholische Frauengemeinschaft hält eine Reform der „kirchlichen Grundordnung“, wie sie auch die Synodalversammlung vor einigen Tagen beschlossen hat, für dringend erforderlich. Alles, was die private Lebensführung von Mitarbeitenden angeht, was diskriminiert, eine Kultur der Angst aufrecht erhält und Menschen unter Druck setzt, gehört nicht ins kirchliche Arbeitsrecht. Die Initiative #OutInChurch und die Ergebnisse der Synodalversammlung haben dazu beigetragen, das Schweigen von vielen leidenden Menschen zu überwinden, das durch das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorgerufen wird.
Die Sexualmoral in unserer Gesellschaft und auch innerhalb der Kirche hat sich verändert hin zu mehr Toleranz, Vielfalt und Gleichberechtigung. Daher muss auch das interne Arbeitsrecht der Kirche angepasst werden.
Bisher fordert der kirchliche Arbeitgeber einseitig Loyalität von Seiten seiner Arbeitsnehmer*innen. Hier ist ein Paradigmenwechsel angezeigt, denn auch die Kirche muss als Arbeitgeber Loyalität garantieren, auf die ihre Arbeitnehmer*innen bauen können.
Allerdings wird die kirchliche Grundordnung, die wichtigste Rechtsquelle des Kirchenarbeitsrechts, bisher von der Bischofskonferenz alleine bestimmt. Der richtige Schritt wäre eine Beteiligung der Seite der Arbeitnehmenden - durch die bestehenden paritätisch besetzten Kommissionen zur Ordnung des diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA).
Bottermann stimmt dem Vorsitzenden der Regional-KODA NW zu. Franz-Josef Plesker hält eine Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts, wie sie von vielen gefordert wird, für falsch: „Die Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts sichert für die Tariffindung und Ausgestaltung den Beschäftigten eine weitreichende Beteiligung zu. In paritätisch besetzten Kommissionen sitzen Beschäftigte und kirchliche Dienstgeber an einem Tisch mit gleicher Stimmenzahl. Das sollte nicht so einfach über Bord geworfen werden.“
Neuer Wind in der Kirche
Den „Weg der Erneuerung“ geht die kfd im Bistum Münster zusammen mit der Initiative Maria 2.0 weiter. Geplant ist eine zentrale Demonstration in Münster am 13. Mai 2022. Engagierte kfd-Frauen warten darauf, wieder mit vielen Gleichgesinnten zusammenzukommen und für Gleichberechtigung, Diversität und Macht-Teilung einzutreten. „Auch in diesen Themen muss der Wandel schnell kommen“, so Bottermann.